Hippotherapie im Landkreis Bayreuth


Das integrative Reittherapie- und Sportzentrum Gubitzmoos


 Schritt für Schritt soll ein integratives Reittherapie- und Behinderten-Sportzentrum ins Leben gerufen werden. Nicht nur mit dem Gerät Pferd sollen therapeutische und sportliche Maßnahmen angeboten werden. Neben Nordic Walking (durch das Netzwerk Trust Us betreut) ist auch Skilanglauf, Fahrradfahren und Weiteres mehr angedacht.
Auch soll die bislang erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit mit der Werkstatt für behinderte Menschen und dem Verein Starthilfe fortgesetzt werden. Informationen können Sie dem beigefügten Folder entnehmen.









Auch der neue Reitplatz wurde bereits eingeweiht - wir sind sehr stolz auf unseren noblen Aussenplatz - Herzlichen Dank an Hugo Gammisch für die Gestaltung:





Ist es hier nicht einfach traumhaft schön ??????















Da eine Satzung nicht wirklich spannend zu lesen ist, sei an dieser Stelle nur das Wichtigste herausgestellt. Wir wollen Sie nicht langweilen, sondern nur zeigen, daß wir uns der Bedeutung rechtlicher Regelungen bewußt sind und diese auch beachten.

"(...)

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitgleider keine Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaft.
(...)

§ 4 Zweck und Verwirklichung

Der Zweck des Vereins ist die Ausübung, Pflege und Förderung des Reit- und Fahrsports mit den zugelassenen Geräten und die Förderung des therapeutischen Reitens.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Durchführung von Therapiestunden
- Übungs- und Vereinsveranstaltungen, z.B. Turniere
- Förderung sportlicher Leistungen,
- Hebung des Gemeinschaftssinns und der Kameradschaft,
- die Unterhaltung und Bereitstellung der notwendigen Sportgeräte und Anlagen.

Das therapeutische Reiten soll insbesondere gefördert werden durch:
- gezielte Aufklärung der Öffentlichkeit, um die Notwendigkeit des therapeutischen Reitens und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit deutlich
  zu machen.
- Aus- und Fortbildung von Fachkräften in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Berufs- und Fachverbänden,
- Auswahl, Anschaffung und Ausbildung von Pferden zum Einsatz in der Therapie,
- Erarbeitung von Grundlagen und Unterstützung wissenschaftlicher Publikationen,
- Erwirkung öffentlicher Mittel und Spenden von privater Seite zur Unterstützung bedürftiger Patienten,
- Förderung von Erwachsenen und Kindern, die wegen bleibender Behinderung, vorübergehender Erkrankungen oder Sinnesbehinderungen
  am therapeutischen Reiten teilnehmen,
- finanzielle Untersützung von Erwachsenen und Kindern, die durch bleibende Behinderung, vorübergehende Erkrankungen oder Sinnes-
  behinderung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, am therapeutischen Reiten teilzunehmen und deren Bezüge der in § 53 Ziffer 2
  Abgabenordnung genannten Bezüge nicht überschreiten.

§ 5 Organisation

Der Verein ist unter Beibehaltung seiner rechtlichen und organisatorischen Selbständigkeit ein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands und des Verbandes der Reit- und Fahrvereine.
Der Verein erkennt deren Satzung an.